Prüfungen für den KLM

Um Ihren neu erworbenen KLM später jagdlich führen zu können, bedarf es einer sorgfältigen Ausbildung und Vorbereiten auf Prüfungen. Die ersten beiden Prüfungen, der Verbandsjugendsuche (VJP) und Herbstzuchtprüfung (HZP) dienen zur Ueberprüfung der natürlichen Anlagen des Hundes. Die Anlagen müssen durch ein behutsames Einarbeiten geweckt werden. Das Einarbeiten und üben wird bei uns durch erfahrene Ausbildner in drei Regionen angeboten. Die VJP (mit der Hasenspur, dem Vorstehen, der Führigkeit, der Schussfestigkeit, der Suche und Nasenarbeit) findet im Frühjahr statt. Die HZP findet im Herbst statt. (Dies ist eine Wiederholung der VJP, meistens ohne Hasenspur, jedoch mit bringen von Haarraubwild, Federwildschleppe Verlorensuche in deckungsreichen Gewässer, Suchen und Bringen einer Ente).

Als Krönung und Meisterprüfung der Examen kann als Abschluss der Ausbildung die VGP (Verbandsgebrauchsprüfung) gemacht werden. Die im Herbst statt findet. Hier werden grosse Anforderungen an unsere Hunde und ihre Führer gestellt. Es sind Arbeiten mit dem Fuchs (Schleppe und Hindernis), Schweissarbeit, Stöbern und Buschieren im Wald, stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer. Besonders hoch sind die Anforderungen an den Gehorsam des Hundes.
Zusätzlich können noch Prüfungen wie: Schweissarbeiten 500m und 1000m, und die Bringtreueprüfung absolviert werden.

Wer mit seinem Hund züchten will, kann mit 18 Monaten bei uns zur Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) antreten. Der Hund muss dem FCI- Standart 102 entsprechen, im SHSB eingetragen und HD frei sein. Die Auswertung wird in Bern oder Zürich, für Zweitgutachten in Deutschland vorgenommen mit einer Zuchtwertschätzung. Züchterinformationen und Formulare können in der Homepage von KLM Deutschland unter www.kleine-muensterlaender.org heruntergeladen werden. Formwert und Haarwert müssen mit sehr gut bewertet sein. (SG).

Bei einem Zuchthund mit HD B, muss der Partner zwingend mit HD A bewertet sein.

Gleiches gilt mit ED. Zusätzlich muss ein Ureter Untersuch vorgenommen werden.

Alle weiteren Angaben sind der Zucht und Körbestimmungen des SKMV zu entnehmen.